Prüfungsschema für den Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB, Art. 34 GG
Bearbeiter: Prof. Dieter Schmalz
| • | Ausübung eines öffentlichen Amtes = Hoheitliches Handeln oder Unterlassen |
| • | Verletzung der einem Dritten (dem Anspruchsteller) gegenüber obliegenden Amtspflicht |
- Amtspflicht |
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| (Reihenfolge kann umgestellt werden, insbesondere kann zuerst die Amtspflichtverletzung und erst danach die Drittgerichtetheit der verletzten Pflicht geprüft werden) | |
| • | Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) |
| • | Schaden |
| - Entstehen eines Schadens (§ 249 BGB) - Kausalität zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden |
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| • | Schaden sachlich und personal nicht außerhalb des Schutzzwecks der Amtspflicht (kann auch im Zusammenhang mit der Amtspflicht geprüft werden) |
| • | Anspruchsgegner: Anstellungskörperschaft |
- Keine anderweitige Ersatzmöglichkeit (§ 839 I 2) |